FITZEK
Die BaFin hat Herrn Peter Fitzek aufgegeben, die von den Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Herr Fitzek nahm auf "Sparbüchern" Anlegergelder entgegen, wodurch er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieb. Anleger sollten sich an die Kanzlei Mattil wenden, falls sie ihr Geld noch nicht zurückerhalten haben.

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