Autark-Gruppe
Gleich mehrere deutsche Staatsanwaltschaften ermitteln im Umfeld der Autark-Gruppe, ebenso wie die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein, die ein Verfahren gegen Verantwortliche der Autark Invest AG führt. Zu der Gruppe gehören u.a. die DMMC GmbH, die Quantum Ltd., die TaM Betriebsgesellschaft GmbH, die Biogaspark Deutschland GmbH, die Autark Digital GmbH, die ASPV Holding AG, die Autark Capital Care und die Autark Invest.
Die BaFin wies am 16.10.2017 darauf hin, dass der Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens "Autark Invest 2016" der Autark Invest GmbH nicht mehr gültig ist (§ 8a Vermögensanlagengesetz). Die BaFin kann das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens untersagen. Anleger können die Rückabwicklung des Nachrangdarlehensvertrages verlangen.
Betroffene sollten sich umgehend an die Kanzlei Mattil wenden, um eventuelle Einzahlungen noch zu retten.

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