Schweizer Franken
Viele Investitionen und Verträge sind von der überraschenden Entscheidung der Nationalbank und des damit einhergehenden Kursanstieges des Schweizer Frankens betroffen. Die Kanzlei Mattil hat seit vielen Jahren Erfahrung mit Rechtfragen mit Bezug zur Schweiz. Aktuell vertreten wir Betroffene im Zusammenhang mit Devisengeschäften, Swaps- oder Darlehensverträgen auf Basis Schweizer Franken. Anfragen können Sie gerne an RA Mattil und/oder RA Borowski stellen (mattil@mattil.de borowski@mattil.de).

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
Email: info@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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