Tätigkeitsbereiche

  • Kapitalanlagerecht 
    Direktinvestments, Schiffsfonds, Schiffsportfoliofonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, stille Beteiligungen u. a., Kapitalanlegermusterverfahren bzgl. Prospektfehler, Wirtschaftsprüferhaftung
  • Bankrecht 
    Phishing, Online-Banking-Missbrauch, Online-Banking-Betrug, Kreditkartenbetrug
  • Internationales Zivilprozessrecht / internationale Zwangsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht

Ranking / Bewertungen

  • JUVE-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als führende Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt, Häufig empfohlene Anwälte: Katja Fohrer, führend im Bereich Medienfonds (laut Mitbewerber)
  • In Capital, Heft 17/2006 wird Katja Fohrer als Expertin für geschädigte Filmfondsanleger empfohlen: „Katja Fohrer hat sich als unerschrockene Anwältin für geschädigte Medienfondsanleger einen Namen gemacht.“
  • In JUVE-Rechtsmarkt 9/2006 als herausragende RA’in im Aufmacher „Die neuen JUVE 40 unter 40 – Erste Klasse am Zug“ portraitiert („Hartnäckige Streiterin“)

Vita

  • seit 24.02.2009 Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • seit 2/1999: Rechtsanwältin bei MATTIL & Kollegen, München
  • 8/98 Zulassung als Rechtsanwältin 
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • 2007 bis 2012: Ehrengerichtsvorsitzende des Verbands financial planning standards board Deutschland e. V. (fpsb)
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Rechtsforum für Finanzdienstleistungen e. V.
  • Münchner Anwaltsverein

Katja Fohrer ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Rechtsanwältinnen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Sie ist für ihre Hartnäckigkeit und ihr außerordentliches Engagement bekannt, wenn es um die Durchsetzung von Anlegerrechten geht. Ihre über 20-jährige Erfahrung in der prozessualen Vertretung von Anlegern vor Gericht, besondere Expertise im kollektiven Rechtsschutz, systematische und strategische Führung von Massenverfahren, Bündelung von Anlegeransprüchen sowie die Führung von Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) zeichnen Rechtsanwältin Fohrer besonders aus. Sie hat den deutschlandweit ersten positiven Musterentscheid in einem KapMuG-Verfahren zu einem geschlossenen Fonds zugunsten der Anleger (Medienfonds VIP 4, OLG München, Az. KAP 1/07 vom 30.12.2011: Prospekt ist fehlerhaft) erstritten, und wurde am 25.4.2012 bei der Neufassung des KapMuG (KapMuG 17/8799) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständige angehört (BT-Drucksache 17/8799, S. 24). 

+

S. 24): „Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanlegermusterverfahrens-Gesetzes„Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes 

In der Führung von Zivilprozessen ist sie Expertin.

Seit 1999 ist Rechtsanwältin Katja Fohrer mit der gesamten Bandbreite von Anlagemodellen befasst. Sie machte durch besondere Erfolge im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (Erstreiten dinglicher Arreste, die in GB vollzogen wurden), zahlreiche Leitsatzentscheidungen zugunsten geschädigter Anleger vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Prospektrecht oder der Haftung von Wirtschaftsprüfern auf sich aufmerksam, und hat durch außerordentliche Erfolge, ihr Engagement sowie zahlreiche Publikationen das Bank- und Kapitalmarktrecht maßgeblich mitgeprägt. 

13.09.2023 BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Katja Fohrer: Die Entwicklung der neueren BGH-Rechtsprechung zur Anspruchskonkurrenz im Prospekthaftungsrecht (BKR 2023, 597-606)

  • 18.01.2023 BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Urteilsbesprechung zu OLG Hamburg vom 18.10.2022 – 7 U 41/19: Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung bei Prospektnachträgen (BKR 2023, 58)
  • 14.10.2022 k-mi kapital-markt intern 
    Wie der BGH das zum 01.07.2005 in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz rückwirkend zu einem „Anlegerschutzverschlechterungsgesetz“ macht (k-mi 41/22)
  • 17.06.2021 BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht ​​​​​​​
    Urteilsbesprechung zu BGH, Beschl. v. 19.1.2021 – XI ZB 35/18, Vorrang spezialgesetzlicher Prospekthaftung (BKR 2021, 374, 377)
  • 07.05.2021 k-mi kapital-markt intern, Special ​​
    BGH-Entscheidung (BGH XI ZB 35/18) zur Prospekthaftung sorgt für Unruhe , Gründungsgesellschafter und Treuhänder haften Anlegern auch weiterhin bis zu 10 Jahre nach Zeichnung für Prospektfehler – sofern sie nicht Veranlasser des Prospektes sind (k-mi 18/21)
  • 09.09.2011 GWR Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht ​​​​​​​
    Urteilsbesprechung zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank bei Zinssatz- und Währungsswaps (GWR 2011, 426)
  • 18.05.2011  DAS INVESTMENT​​​​​​​
    Geschlossene Fonds: Wann müssen Anleger nachzahlen?
  • 2010, Heft 18 GWR Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht​​​​​​​
    OLG München: Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen und Provisionsabsprachen (GWR 2010, 458)
  • 01.10.2010 DAS INVESTMENT​​​​​​​
    Müssen Anleger Beratungsfehler durch Prospektlektüre erkennen?
  • 23.06.2005: k-mi kapital-markt intern​​​​​​​
    Wertpapiere und Vermögensanlagen. Die Dienstleistungs- und Prospektfreiheit im europäischen Wirtschaftsraum bleibt partiell verwirklicht und stark reguliert (gemeinsam mit RA Peter Mattil) (k-mi 25/05)
  • 2002 WM Wertpapiermitteilungen Heft 17/2002  ​​​​​​​
    Der grenzüberschreitende dingliche Arrest im Anwendungsbereich des EUGVÜ (WM 2002, 840, gemeinsam mit RA Peter Mattil)
  • Nov. 2004 DFI Report Sonderheft Nov. 2004 ​​​​​​​
    Wann verjähren Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern?
    2002, Autorin des Loseblattwerks „Handbuch der internationalen Zwangsvollstreckung“, Kapitel D und E zur EuGVVO I: „Grenzüberschreitende Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes“ und „Anerkennung und Vollstreckung“, Verlag Recht und Praxis bzw. Deubner Verlag, Köln, Stand 2002
  • 2002, Autorin des Kommentars „Das neue HGB in der betrieblichen Praxis“, Forum-Verlag, Merching, Loseblattsammlung mit drei jährlichen Ergänzungslieferungen
  • Autorin des Loseblattwerks „Das neue Kontroll- und Transparenzgesetz – Geforderte Prüfungen und Berichte, Risikomanagement zur Unternehmenssicherung, Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung“, Forum-Verlag, Merching

Für zahlreiche Anleger konnte Rechtsanwältin Katja Fohrer in den vergangenen Jahren erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen, z. B. gegen Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Treuhänder, Geschäftsführer und Gründer / Initiatoren von Kapitalanlagemodellen. Auch das erste erfolgreiche Kapitalanlegermusterverfahren nach dem KapMuG wurde von Rechtsanwältin Fohrer geführt (KAP 1/07 vom 30.12.2011).

Darüber hinaus hat Rechtsanwältin Fohrer sich insbesondere durch zahlreiche BGH-Leitsatzentscheidungen, die als Meilensteine im Anlegerschutz gelten, einen Namen gemacht.

  • BGH III  ZR 336/08 vom 15.7.2010: keine Anrechnung von Steuervorteilen 
  • BGH Urteile III ZR 59/07 u.a. vom 29.05.2008, (sowie III ZR 290/07 u.a. vom 6.11.2008, III ZR 90/08, 119/08 u.a. vom 12.2.2009): Haftung der Treuhänderin aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung für Prospektfehler; Prospektfehler Weichkostenverschiebungen auch bei Nichtüberschreiten des Gesamtbetrages der Fondsnebenkosten (zuvor hatte die Münchner Justiz die Anlegerklagen flächendeckend abgewiesen) 
  • BGH-Urteil vom 08.03.2007 (III ZR 298/05): eine beratende Bank muss den Anleger auch dann zutreffend über die Verlustrisiken eines Filmfonds aufklären, selbst wenn dieser laut Beratungsbogen bereits umfassende Erfahrung in anderen Anlagen hat
  • BGH-Urteile vom 14.6.2007, III ZR 125/06, III ZR 300/05 u.a. (Filmfonds Vif 3. KG): Prospekt eines Filmfonds ist wegen des darin enthaltenen worst-case-Szenarios fehlerhaft, Initiatorin haftet. Es handelte sich dabei um die ersten Urteile, in denen sich der BGH mit der Prospekthaftung bei Filmfonds befasst hat (zuvor hatte die gesamte Münchner Justiz in Dutzenden von Verfahren die Anlegerklagen abgewiesen). 

 

  • zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Urteile zur Prospekthaftung wegen Prospektfehlern, z.B. wegen Verschweigens von Risiken bzgl. Mietflächenabweichungen, worst-case-Szenario u.a., zahllose Urteile gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung wegen Verschweigens von Verlustrisiken und Provisionen
  • besondere Erfolge im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (Erstreiten dinglicher Arreste, die in GB vollzogen wurden)
  • In Fällen des online-banking-Betruges (Phishing, Online-Banking-Missbrauch) konnte Rechtsanwältin Fohrer oftmals bereits außergerichtlich Erstattungsansprüche erfolgreich gegen die Bank durchsetzen. 

Nationale Presse

Internationale Presse

Radio / TV

  • ARD Plusminus vom 08.05.2019:
    Wohnungsgenossenschaften – wie unseriöse Anbieter ihre Mitglieder prellen, Interview mit RA‘in Katja Fohrer
  • BR vom 21.03.2019: Sendung Mehrwert:
    Zu Genossenschaftsmodellen: Wohnungsmarkt – Immer mehr Scheingenossenschaften prellen Anleger, Interview mit RA‘in Katja Fohrer
  • HR2 vom 27.06.2011
    :

    „Der Tag: Ein feste Bank… Die Geschäfte der Herren Ackermann & Co.“
    Radio-Interview mit Rechtsanwältin Katja Fohrer zu geschlossenen Fonds, ab Min. 30:50 bis Min. 38.25
  • Talkshow „Fliege“, ARD, am 20.06.2005, 15.00 h:
    zum Thema „Skandal – mein ganzes Erspartes ist weg!“ mit RAin Katja Fohrer als Expertin.
  • ARD Report München v. 10.11.2003:
    Sendung zur WABAG-Affäre mit RA Katja Fohrer.