Wertpapierprospekte: EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vor

Der Vorschlag beinhaltet folgende Änderungen:

  • Lockerung der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen

  • Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung

  • Präzisere Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre und bei Belegschaftsaktienprogrammen

  • Aufhebung von Angabepflichten, die sich mit der Transparenzrichtlinie überschneiden

  • Möglichkeit der Bestimmung des Herkunftsmitgliedsstaats für Emittenten aller Nichtdividendenwerte

  • Anpassung der Definition des Begriffs „Qualifizierte Anleger“ in der Prospektrichtlinie an die Definition des Begriffs „Professionelle Kunden“ in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID).

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung