Wertpapierprospekte: EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vor
Der Vorschlag beinhaltet folgende Änderungen:
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Lockerung der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen
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Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung
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Präzisere Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre und bei Belegschaftsaktienprogrammen
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Aufhebung von Angabepflichten, die sich mit der Transparenzrichtlinie überschneiden
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Möglichkeit der Bestimmung des Herkunftsmitgliedsstaats für Emittenten aller Nichtdividendenwerte
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Anpassung der Definition des Begriffs „Qualifizierte Anleger“ in der Prospektrichtlinie an die Definition des Begriffs „Professionelle Kunden“ in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID).

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