Prospektfreiheit für kleinere Emissionen
Der Zugang zum Kapitalmarkt für kleinere Unternehmen wird leichter und billiger. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem nationale Optionen in der EU-Prospektverordnung genutzt werden. Emissionen von jährlich bis zu 8 Mio € werden in Deutschland von der Prospektpflicht befreit. Erforderlich ist dem Entwurf zufolge nur noch ein 3-seitiges Informationsblatt. Die Befreiung für Kleinemissionen ist zum 21.07.2018 dieses Jahres anwendbar.
Um nicht qualifizierte Anleger zusätzlich zu schützen, sind bei prospektfreien Angeboten zwischen 1 Mio € bis zu 8 Mio € bestimmte Einzelanlageschwellen einzuhalten. Ein solcher Anleger darf bei diesen Emissionen nur dann mehr als 1.000,00 € investieren, wenn er ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000,00 € hat oder maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens anlegt. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000,00 € begrenzt. Außerdem dürfen solche Wertpapiere nur im Wege der Anlageberatung oder Vermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen angeboten werden.
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