Prospektfreiheit für kleinere Emissionen

Der Zugang zum Kapitalmarkt für kleinere Unternehmen wird leichter und billiger. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem nationale Optionen in der EU-Prospektverordnung genutzt werden. Emissionen von jährlich bis zu 8 Mio € werden in Deutschland von der Prospektpflicht befreit. Erforderlich ist dem Entwurf zufolge nur noch ein 3-seitiges Informationsblatt. Die Befreiung für Kleinemissionen ist zum 21.07.2018 dieses Jahres anwendbar.

Um nicht qualifizierte Anleger zusätzlich zu schützen, sind bei prospektfreien Angeboten zwischen 1 Mio € bis zu 8 Mio € bestimmte Einzelanlageschwellen einzuhalten. Ein solcher Anleger darf bei diesen Emissionen nur dann mehr als 1.000,00 € investieren, wenn er ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000,00 € hat oder maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens anlegt. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000,00 € begrenzt. Außerdem dürfen solche Wertpapiere nur im Wege der Anlageberatung oder Vermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen angeboten werden.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

EuGH stärkt Käuferrechte im Diesel-Abgasskandal - Sie können auch in 2026 noch Schadensersatz verlangen | Wirecard: ausgeschiedene EY – Gesellschaften, die das Vermögen übernommen haben, sind jetzt Beklagte im Musterverfahren – Ansprüche können über uns angemeldet werden! | Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | Neue SCHUFA-Regelungen – jetzt Einträge löschen lassen | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Diesel-Abgasskandal: Beliebte Volvo-Modelle betroffen? | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds