Arrestverfahren

Die Kanzlei Mattil hat in zahlreichen Verfahren Arreste zur Sicherung von Vermögen (Eilverfahren) im In- und Ausland durchgeführt. Der Kanzlei gelang es u. a., deutsche Arreste in London zu vollziehen und dort befindliches Vermögen zu pfänden sowie auf das Vermögen eines Aufsichtsrates einer deutschen Bank Zugriff zu nehmen.

Siehe hierzu:
WM (Wertpapiermitteilungen) 17/2002, Seite 840: Der grenzüberschreitende dingliche Arrest und Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 917, Randziffer 17 sowie
Süddeutsche Zeitung vom 13.04.2006: Pfändung bei BFI Bank Gründer

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