Arrestverfahren
Die Kanzlei Mattil hat in zahlreichen Verfahren Arreste zur Sicherung von Vermögen (Eilverfahren) im In- und Ausland durchgeführt. Der Kanzlei gelang es u. a., deutsche Arreste in London zu vollziehen und dort befindliches Vermögen zu pfänden sowie auf das Vermögen eines Aufsichtsrates einer deutschen Bank Zugriff zu nehmen.
Siehe hierzu:
WM (Wertpapiermitteilungen) 17/2002, Seite 840: Der grenzüberschreitende dingliche Arrest und Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 917, Randziffer 17 sowie
Süddeutsche Zeitung vom 13.04.2006: Pfändung bei BFI Bank Gründer
NEWSTICKER:
Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Diesel-Abgasskandal: Beliebte Volvo-Modelle betroffen? | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rechtsbeschwerde beim BGH gegen Teilmusterentscheidung des BayObLG eingereicht. | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.