Vorläufige Konfopfändung zur Erleichertung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen

Vorschlag zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen, KOM (2011) 445 ( sh. auch WM Nr. 46/2012, Seite 2180).

Zukünftig sollen Gläubiger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Wahl haben, ob sie zur Überbrückung der Zeit bis zur endgültigen Vollstreckung die einstweilige Sicherung ihrer Interessen nach nationalem Recht suchen aber einen sogenannten Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung beantragen. Verfügt der Gläubiger bereits über einen vollstreckbaren Titel, so dient der Beschluss als grenzüberschreitendes Instrument der Vorpfändung, vergleichbar mit dem § 845 ZPO. Falls kein Vollstreckungstitel vorliegt, ist der Beschluss das Äquivalent zum dingliche Arrest. Der Beschluss ergeht, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass die zu sichernde Forderung besteht und eine spätere Vollstreckung unter Umständen unmöglich oder sehr erschwert würde. Der Gläubiger muss geeignete Belege vorlegen. Der Entwurf ermöglicht dem Gläubiger zudem, da er unter Umständen nicht weiß, bei welchem Kreditinstitut der Gegner Konten unterhält, mit der Antragsstellung zugleich um die Einholung der erforderlichen Kontoinformationen nachzusuchen. Hierfür müssen die Mitgliedsstaaten einen geeigneten Mechanismus zur Verfügung stellen, in dem sie entweder alle Banken zur Offenlegung verpflichten, ob der Antragsgegner ein Konto bei ihnen hat, oder in dem sie den Vollstreckungsbehörden unmittelbar Zugriff auf entsprechende Datenbanken gewähren!

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung