Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährung sogenannter Altfälle - Schadensersatzansprüche, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind - erst mit Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Die unzähligen Fälle aus den 90er Jahren sind daher nicht am 31.12.2004 automatisch verjährt.

Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist bei mehreren Beratungsfehlern: BGH vom 09.11.2007, V ZR 25/07.

Das Oberlandesgericht München hat in einem von der Kanzlei Mattil geführten Verfahren entschieden, dass die Verjährung von Ansprüchen nicht zu laufen beginnt, wenn der Anleger allgemein weiß, dass bei dem Erwerb von geschlossenen Fonds Provisionen fließen (19 U 2901/12).

Die Verjährung von Ansprüchen beginnt mit der Kenntnis des jeweiligen Beratungsfehlers zu laufen. Anleger können also auch noch dann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn schon seit Anfang der 90er-Jahre Kenntnis von einzelnen, nicht aber allen, Beratungsfehlern bestand.

Beispiel: Ein von der Kanzlei vertretener Anleger hat im Jahr 1992 einen Immobilienfondsanteil erworben. Bereits von Anfang an erhielt er keine Ausschüttungen, obwohl diese zugesagt worden waren. Erst im Jahr 2006 erfuhr der Anleger, dass ein Totalverlust seiner Einlage eingetreten ist. Diese Falschberatung (Möglichkeit eines Totalverlustes) war ihm im Beratungsgespräch 1992 verschwiegen worden. Eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist deswegen noch nicht eingetreten.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung