Unternehmens- und Handelsregister in Deutschland

Am 01.01.2007 ist das Gesetz über Elektronische Handelsregister sowie Unternehmensregister in Kraft getreten. Anleger und sonstige Interessierte können künftig unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abrufen.

Für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse sind künftig nicht mehr die Handelsregister, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Die Neuregelung betrifft Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahre.

Bisher war die Beschaffung von Jahresabschlüssen und publizitätspflichtigen Daten eines Unternehmens mühsam, da diese über verschiedene Informationsquellen schriftlich angefordert werden mussten. Durch die gesetzliche Änderung, die auf der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie beruht, ergeben sich erhebliche Erleichterungen, die Anleger nutzen sollten, bevor sie Unternehmensanteile, wie z. B. Aktien, erwerben.

Für den Kapitalmarkt relevante Informationen sind sämtlichen Anlegern in Europa zugänglich zu machen. Deutsche Anleger z. B. erhalten durch die neue Richtlinie besseren Zugang zu Informationen beispielsweise über französische Finanzinstrumente. Die Kanzlei Mattil & Kollegen begrüßt diese wichtige und notwendige Schaffung eines einheitlichen Informationsmarktes für die Verwirklichung eines Europäischen Kapitalmarktes.

Folgende Publizitätspflichten des Emmittenten sind erfasst:
Die Wahl des Herkunftsstaates, Ad hoc Mitteilungen, directors dealings, Veröffentlichung der Stimmrechtsanteile und die Veröffentlichung der Internetadresse, auf der die Finanzberichte (Jahres-, Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen) abgerufen werden können. Einzelheiten finden sich im Wertpapierhandelsgesetz und der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung sowie im Handelsgesetzbuch.

KanzleiMattil

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