Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)

Der Freiverkehr wurde zum 10.10.2005 in Open Market umbenannt. Der Open Market ist neben dem amtlichen und dem geregelten Markt das dritte gesetzliche Marktsegment in Deutschland.

Im Gegensatz zum amtlichen und zum geregelten Markt ist der Open Market ein nichtamtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse zulassen kann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet ist. Der Open Market ist kein organisierter bzw. geregelter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und der Wertpapierdienstleistungsrichtlinien.

Ende Oktober 2005 wurde der Freiverkehr um den Entry Standard erweitert und so ein Premiumsegment geschaffen. Dieser steht grundsätzlich allen Unternehmen offen, deren Aktien in den Freiverkehr einbezogen sind. Die Antragstellung muss durch einen zugelassenen Handelsteilnehmer erfolgen. Die materiellen Voraussetzungen für eine Einbeziehung in den Freiverkehr sind deutlich niedriger als eine Zulassung in den anderen Marktsegmenten (regulierter Markt). Die Börsenordnungen stellen regelmäßig keine Anforderungen an das Unternehmen, dessen Kapital, Lock-up-Erklärungen u. a. Die Einbeziehung von Aktien in den Freiverkehr erfordert nicht zwingend die Erstellung eines Wertpapierprospekts. Ein solcher ist nur erforderlich, wenn die Aktien öffentlich angeboten werden und kein Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 2 WpPG vorliegt. Ein öffentliches Angebot wird z. B. dadurch vermieden, dass nur qualifizierte (professionelle) Anleger angesprochen werden.

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