Finanzmarktstabilisierungsgesetz und Verfassungsbeschwerde

Die Kanzlei hat für eineAnlegerin eines Lehman-Zertifikates Verfassungsbeschwerde erhoben: Die Anlegerin begründet diese mit einer Verletzung des Gleichheitssatzes nach Art.3 Grundgesetz. Denn sie muss das fast wertlose Zertifikat behalten, während dieBanken die selben Wertpapiere auf dies SOFFIN übertragen dürfen (bei denZertifikaten handelt es sich um sogenannte toxische Wertpapiere). DasBundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mit der falschenBegründung abgewiesen, eine Gleichheitsverletzung käme schon deswegen nichtBetracht, da die Banken etwaige Lehman-Zertifikate auch nicht auf die SOFFINübertragen dürften. Dies ist aber sachlich falsch. Bei den Lehman-Zertifikatenhat sich das Risiko nämlich noch nicht endgültig verwirklicht, da dasInsolvenzverfahren in den USA noch nicht abgeschlossen ist. Für die Bankenbestehen also weitere Ausfallrisiken, was eine der Voraussetzungen für dieÜbertragbarkeit auf die SOFFIN nach dem FMStG ist. Man muss sich wirklichwundern, wo sich das Bundesverfassungsgericht bezüglich der zu Grunde liegendenFachfragen informiert.

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