Europäischer Pass für Wertpapierprospekte

Mit einem Zertifikat (Quadriga Superfund) wendet sich ein Emittent aus Frankreich (Exane S.A.) an deutsche Anleger. Der Prospekt ist in englischer und französischer Sprache verfasst, teilweise sogar nur in französisch. Der Prospekt sieht im Falle von Rechtsstreiten die Anwendung französischen Rechts und einen französischen Gerichtsstand vor. In der Zusammenfassung findet sich der Hinweis, dass ein Anleger gezwungen sein kann, den 220 Seiten dicken Prospekt übersetzen zu müssen. Der Prospekt wurde nach der Prospektrichtlinie 2003/71 EG und Verordnung Nr. 809/2004 gestaltet. Danach kann ein Wertpapierprospekt in einem EWR-Staat bewilligt und sodann in jedem anderen EWR-Staat unverändert genutzt werden. Die deutsche Aufsichtsbehörde muss den Prospekt nicht noch einmal billigen, erforderlich ist lediglich eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache. Nach Ansicht der Kanzlei kann ein solcher Anleger im Falle eines Verlustes kaum Ansprüche durchsetzen: Er muss zunächst den Prospekt übersetzen, was Kosten von zigtausend Euro bedeuten wird. Sodann muss er von einem französischen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Prospekt fehlerhaft ist. Auch die Korrespondenz mit einem französischen Rechtsanwalt dürfte nicht ohne Mühe sein. Man kann darauf warten, dass dieses Beispiel Schule machen wird und deutsche Anleger sich künftig mit Prospekten aus Spanien, Griechenland oder vielleicht Litauen zu beschäftigen haben. Die Anlage wird dadurch noch mehr zum Abenteuer.
Siehe hierzu den Beitrag in der Zeitschrift Wertpapiermitteilungen Nr. 18/2007 vom 05.05.2007: "Die Sprache des Emissionsprospektes"

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