EU-Vermittlerrichtlinie
Anfang 2007 soll die EU-Vermittlerrichtlinie umgesetzt werden. Künftig müssen Versicherungsvermittler eine Qualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung nachweisen. Hiervon sollen Vermittler befreit sein, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens handeln und für die der Arbeitgeber die Haftung übernimmt und erklärt, dass der Vermittler angemessen qualifiziert ist. Nach der Richtlinie sollen Vermittler zudem verpflichtet sein, standardisierte Formulare für das Beratungsgespräch zu verwenden.
Nach wie vor bleibt die Beratungs- und Vermittlertätigkeit in so genannten Vermögensanlagen (Immobilien, Immobilien- und andere Fonds, Unternehmensbeteiligungen) überwachungs- und erlaubnisfrei. Gerade im Zusammenhang mit den so genannten Schrottimmobilien (Fondsbeteiligungen mit Bankkrediten) wurde der Öffentlichkeit bewusst, welche Gefahren mit einer fehlerhaften Beratung verbunden sind. In diesem Bereich besteht nach Ansicht der Kanzlei dringender Handlungsbedarf.
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