Entwurf zur generellen Erlaubnispflicht für grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienstleistungen

Die Bundesregierung hat einen Diskussionsentwurf zur Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) vorgelegt, der eine Ausweitung der Erlaubnispflicht für Bank- und Finanzdienstleistungen enthält.

Künftig soll auch eine Erlaubnis des BAFin benötigen, wer sich aus dem Ausland heraus gezielt an Kunden wendet, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Erlaubnispflicht für Bank- und Finanzdienstleistungen. Keine Erlaubnispflicht soll allerdings bestehen, wenn die Initiative vom Kunden ausgeht; dies wird als passive Dienstleistungsfreiheit bezeichnet. Ebenfalls keine Erlaubnis der BAFin bedarf ein ausländischer Anbieter, wenn der in Deutschland ansässige Kunde die Dienstleistungen bei einer Reise ins Ausland in Anspruch nimmt. Eine Befreiung von der Erlaubnispflicht kann gewährt werden, falls bestimmte Voraussetzungen, wie eine effiziente Aufsicht im Heimatland und eine Kooperation der dortigen Aufsichtsbehörden, gegeben sind.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft