BilKoG (Bilanzkontrollgesetz)

Im Rahmen des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung liegt nun das Bilanzkontrollgesetz vor (verkündet am 15.12.2004). Eine privatrechtliche organisierte Einrichtung soll als Prüfstelle für Rechnungslegung eingerichtet werden, um Jahresabschlüsse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfstelle berichtet der BaFin, die erforderlichenfalls einschreitet. Das Gesetz gilt allerdings nur für Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.

Für die zahlreichen Unternehmen, deren Aktien nicht an der Börse oder im Freiverkehr gehandelt werden, gilt das Gesetz also nicht. Der eingerichteten "Bilanzpolizei" wird wohl nur eine zusätzliche Bürokratisierung geschaffen, die untauglich erscheint. Für die Prüfung von Unternehmensabschlüssen sind nach dem Handelsgesetzbuch die Wirtschaftsprüfer berufen. Sie müssen ein Testat einschränken oder verweigern, wenn der Jahresabschluss oder Konzernabschluss Fehler aufweist. Nach dem Handelsgesetzbuch ist der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, die Prüfung unabhängig und sachverständig durchzuführen.

Aufgrund der Einrichtung einer zusätzlichen Prüfstelle hat die Bundesregierung zu erkennen gegeben, dass sie selbst nicht an eine unabhängige und kompetente Prüfung glaubt und die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer für überflüssig hält.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung