Banken aus Nicht-EWR-Staaten in Deutschland
Banken aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) müssen künftig eine Niederlassung in Deutschland gründen, wenn sie hierzulande ihre Dienste anbieten. Damit unterliegen sie der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht. Betroffen sind Unternehmen, die ihre Dienste über Internet oder Telefon anbieten. Die in der BRD eröffneten Konten und Depots müssen bei der deutschen Niederlassung geführt werden.
Anders ist es bei Unternehmen aus den EWR-Staaten: Wer hier den so genannten Europäischen Pass besitzt, darf seine Dienstleistungen auch ohne Präsenz im Inland anbieten (EWR = Europäische Union + Island, Liechtenstein und Norwegen).
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat am 21.01.2004 - 6 TG 1568/04 - entschieden, dass ein Unternehmen mit sitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union nicht der Erlaubnispflicht des § 32 I KWG unterliegt, wenn es keine Präsenz in Deutschland unterhält. In diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Gericht ausgeführt, dass entsprechende Vorschriften des KWG in der summarischen Prüfung nicht so weit ausgelegt werden können, dass solche Unternehmen in Deutschland der Aufsichtspflicht unterliegen.
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