Ausschüttungen bei geschlossenen Fonds
Jahrelang erhalten Anleger, die sich an Immobilien-, Schiffs-, Private Equity- oder sonstigen Fonds beteiligt haben, sogenannte „Ausschüttungen“.
In den meisten Fällen ist es aber so, dass diese Ausschüttungen aus dem eigenen Kapital des Anlegers zurückbezahlt werden, es sich also nicht um Renditen handelt. Die Ausschüttungen können sodann in der Krise oder der Insolvenz zurückverlangt werden. Rückzahlungen aus dem Eigenkapital stellen sogenannte Entnahmen dar, durch die die Haftung wieder auflebt. In unzähligen Fällen klagen Fondsgesellschaften und Insolvenzverwalter die Ausschüttungen ein. Das Nachsehen hat nur der Anleger. Wir raten Anlegern daher, an die Fondsgeschäftsführung zu schreiben und sich bestätigen zu lassen, dass es sich bei den Ausschüttungen um Renditen handelt, die man behalten darf. Die Leistung von Ausschüttungen ohne Hinweis auf die Rückforderbarkeit stellt unserer Meinung nach eine nachhaltige Täuschung der Anleger dar, die über Jahre in dem Glauben gelassen werden, dass sich der Fonds trägt und Renditen abwirft. Mit dieser Methodik werden Anleger solange getäuscht und hingehalten, bis Schadensersatzansprüche verjährt sind.

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