Anteile an geschlossenen Fonds

Der deutsche Gesetzgeber plant, den Anwendungsbereich der Richtlinie über Märkte in den Finanzinstrumenten (MiFID) auch auf geschlossene Fonds auszuweiten.

Dies würde bedeuten, dass die Transparenz-, Wohlverhaltens-, Aufklärungs- und Erlaubnispflichten nach dem WpHG und dem KWG, die bisher schon für Wertpapiere und Finanzinstrumente gelten, auch bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds anzuwenden sein werden. Anteile an geschlossenen Fonds (GbR, OHG, KG) sind zwar nicht an einem Kapitalmarkt handelbar (Definition der Richtlinie in Artikel 4 Nr. 18), doch kann der Gesetzgeber den Begriff des Wertpapiers weiter fassen.

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