Anlegerschutzverein Deutschland-Schweiz gegründet

Rechtsanwälte aus den beiden Nachbarstaaten gründen einen Interessenverband von Kapitalanlegern.

Zu den Hochburgen unseriöser Kapitalanlagen gehören seit jeher Deutschland und die Schweiz. Deutschland stellt dabei den in Europa mit Abstand größten Markt für Kapitalanleger dar, während in der Schweiz auffällig viele Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz unterhalten. Kurioserweise bringen Schweizer Anleger dem deutschen Kapitalmarkt besonderes Vertrauen entgegen, während umgekehrt deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und unverdächtig halten. Anbieter von Kapitalanlagen werben daher gerne Anleger im jeweils anderen Land an. In vielen Fällen wurde auch die Erfahrung gemacht, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung in der Schweiz mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen. Schweizer Anbieter nutzen gerne Abschreckungskonzepte wie die Vereinbarung von Schiedsverfahren, die Sitzwahl im französischsprachigen Teil der Schweiz und Ähnliches. Genauso geht es Schweizer Anlegern, die damit überfordert sind, Rechtsrat in Deutschland einzuholen.

Der Anlegerschutz-Anwalt Peter Mattil aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen hat sich daher mit dem Schweizer Rechtsanwalt Dr. David Brunner aus St. Gallen zusammengeschlossen und den Anlegerschutzverein Deutschland-Schweiz gegründet. Dessen Zweck ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und Hilfestellung bei der Erstberatung, die Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensfällen in Zusammenarbeit mit Behörden, Anwälten und Presse, die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

KanzleiMattil

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Kanzlei Mattil

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