Anlagegesellschaften in der Schweiz

Eine der gängigen Aussprüche von Kapitalanlegern ist: "Der Anbieter ist in der Schweiz ansässig, dann kann es ja kaum betrügerisch sein.".

Dies ist ein Irrtum; viele unseriöse Anbieter arbeiten gerade von der Schweiz aus, oft unter Schein- oder Postfachadressen, um den seriösen Ruf der Schweiz für sich auszunutzen. Die Rechtsverfolgung in der Schweiz ist wesentlich schwieriger als in Deutschland, zumal dort der Anlegerschutz nicht besonders stark ausgeprägt ist. Was viele Anleger nicht wissen: Schadensersatzansprüche gegen Schweizer Unternehmen oder Personen können auch bei deutschen Gerichten geführt werden, da ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz und anderen europäischen Ländern besteht.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung