Aktien im Freiverkehr
Aktien von Unternehmen z. B. aus den USA oder der Schweiz werden oft in den Freiverkehr deutscher Börsen einbezogen. Deutsche Anleger werden über E-Mail oder telefonisch kontaktiert und zum Kauf der Aktien gedrängt. Oft werden die Aktien auch in Börsenbriefen empfohlen. Anleger sollten sich durch die Einbeziehung in den Freiverkehr nicht blenden lassen. Die Unternehmen haben oft keinerlei operatives Geschäft aufzuweisen, sodass die Aktien schlicht wertlos sind. Anleger sollten vor Erwerb von Aktien versuchen, Informationen über das Unternehmen – Bilanzen, Geschäftsberichte und Ähnliches – zu erlangen. Falls dies nicht möglich ist, kann es nur heißen: Finger weg.

NEWSTICKER:
Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft