DSK LEASING GmbH & Co. KG, vormals DSK LEASING AG & Co. KG

Anleger des PKW-Leasingfonds DSK LEASING GmbH & Co. KG werden aktuell von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe zum Ausgleich von angeblich negativen Kapitalkonten bzw. zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert.

Anspruchssteller ist die Komplementärin des Fonds, die DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. Sie lässt behaupten, dass sie nach Abschluss der Liquidation des Fonds im Jahre 2016 Schulden der Fondsgesellschaft in Höhe von 1,419 Mio. € getilgt habe. Hierfür sucht sie nun Regress bei den Anlegern und bietet einen „abschließenden Vergleich“ an, mit dem sie auf 50% ihrer behaupteten Forderung verzichtet und die Anleger die Hälfte desjenigen Betrages, in dessen Höhe das jeweilige Kapitalkonto zum Ende der Liquidation angeblich negativ geblieben sein soll, zahlen.

Ein Abschluss dieses merkwürdig anmutenden Vergleichs kann aktuell nicht empfohlen werden. Anleger sollten dieses Schreiben sorgfältig prüfen lassen und Rechtsrat suchen.

Die Treuhänderin HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH bestätigt diese Einschätzung mit ihrem Anleger- Rundbrief vom 30.07.2017, mit dem sie von einer Zahlung oder Annahme des Vergleichs abrät.

Sollten Sie in Unkenntnis dieser Informationen bereits eine Zahlung an die Komplementärin geleistet haben, könnte Ihnen ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zustehen, der geprüft werden sollte.

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