München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III

Die Gesellschaft bzw die Garantin befand sich in Verzug mit der Rückzahlung der Einlagen. Nach dem Ableben des Geschäftsführers S. wurden zunächst Recherchen über die Vermögensverhältnisse angestellt. Die Kanzlei Mattil hat am 11.03.2011 bei dem Amtsgericht München Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers gestellt.

Im Lauf des Jahres 2011 wurden für einen Großteil der zum Infraplan- Konzern gehörigen Gesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet. Relevant waren für die Fonds- Anleger vor allem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft, über das Vermögen der Initiatorin Infraplan Betriebs KG und über das Vermögen der meisten Projektgesellschaften. Die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der Initiatorin Infraplan Betriebs KG hat Herrn Mattil in den Gläubigerausschuss gewählt.

Die Infraplan Betriebs KG hatte sich im Gesellschaftsvertrag zur Rückzahlung der Zeichnungssummen zzgl. Verzinsung verpflichtet. Diese Forderungen wurden nach Anmeldung im Insolvenzverwalter durch den zuständigen Insolvenzverwalter bestritten. Rechtsanwältin Nicola von der Kanzlei Mattil & Kollegen führte zwei Pilotverfahren gegen den Insolvenzverwalter und obsiegte in erster und zweiter Instanz. Die Forderungen der Anleger sind zur Insolvenztabelle festzustellen. Der Insolvenzverwalter wird diese Urteile nun umsetzen.

Die Kanzlei Mattil stellte 2013, als bekannt wurde, dass die Treuhandgesellschaft, Convent Steuerberatungsgesellschaft mbH aus dem Handelsregister gelöscht werden sollte, Insolvenzantrag gegen diese Gesellschaft. Durch diesen Antrag, der die Löschung der Gesellschaft verhinderte, konnten die Ansprüche der Anleger aus Prospekthaftung im weiteren Sinne im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Der Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft enthält nach Einschätzung von Rechtsanwältin Nicola zahlreiche Prospektfehler; die Feststellung zur Insolvenztabelle wird derzeit im Rahmen von Feststellungsklagen gegen den zuständigen Insolvenzverwalter eingeklagt. Hauptziel ist hier, die Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen der Treuhänderin zu belangen.

Nachdem das Finanzamt München II/ III, das die Grundlagen- Steuerbescheide für die Fondsanteile erlässt, die Verluste der Fondsgesellschaft zunächst nicht anerkannt hat, führte die Kanzlei Mattil zahlreiche Einspruchsverfahren für die betroffenen Anleger. Die Verluste wurden zwischenzeitlich für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 anerkannt.

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