Bund deutscher Treuhandstiftungen /Berliner Wirtschafts-und Finanzstiftung

Der Verein bot den Anlegern den Erwerb von Gold an und verpflichtete sich gleichzeitig, es nach Ablauf einer Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von Gold sondern vertragswidrig und betrügerisch verwendet. Die Strafverfolgungsbehörden haben das angebliche Gold sichergestellt und gehen davon aus, dass es sich überwiegend um Fälschungen, also wertlose Barren mit Goldüberzug handelt. Die Kanzlei Mattil vertritt Anleger.

KanzleiMattil

Contact Person

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft