Bund deutscher Treuhandstiftungen /Berliner Wirtschafts-und Finanzstiftung

Der Verein bot den Anlegern den Erwerb von Gold an und verpflichtete sich gleichzeitig, es nach Ablauf einer Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von Gold sondern vertragswidrig und betrügerisch verwendet. Die Strafverfolgungsbehörden haben das angebliche Gold sichergestellt und gehen davon aus, dass es sich überwiegend um Fälschungen, also wertlose Barren mit Goldüberzug handelt. Die Kanzlei Mattil vertritt Anleger.

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