OneCoin

UPDATE 27.04.2020

Die Gründerin Roja Ignatova versprach, OneCoin werde in kürzester Zeit die Kryptowährung mit den meisten Transaktionen weltweit sein. Staatsanwaltschaften weltweit ermitteln heute gegen Ignatova, ihr Bruder und andere Komplizen sitzen bereits im Gefängnis. Die selbsternannte „Kryptoqueen“ ist untergetaucht, nicht nur ihr Verschwinden macht ihre Geschichte zum mutmaßlich spektakulärsten Betrug auf dem Markt der Kryptowährungen. Bis Oktober 2016 sollen Investoren Milliarden  in die „Währung“ investiert haben, die sich mittlerweile als wertlos entpuppt hat. Viele Geschädigte haben sich bei der Kanzlei Mattil mit der Bitte um Unterstützung gemeldet. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem beiliegenden Kontaktformular auf. Wir werden Ihnen einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.


 

Bereits im Jahr 2017 ordnete die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde BaFin an, dass das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit Sitz in der Stadt Greven ihr Geschäft mit der in Dubai ansässigen Onecoin Ltd. aufgrund fehlender Erlaubnis nach dem KWG unverzüglich einzustellen habe.

Die Geschäfte mit OneCoin in Deutschland sind nach Auffassung der BaFin als Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG zu qualifizieren. Hierfür ist eine entsprechende Erlaubnis der Aufsichtsbehörde erforderlich, die die Betreiber nicht hatten. Zwischenzeitlich hat das OLG Hamm einen Arrestantrag in Millionenhöhe bestätigt. Den Betreibern wird vorgeworfen, Geld von Interessenten der Kryptowährung OneCoin angenommen und auf andere Konten weitergeleitet zu haben. Dafür bekam das Unternehmen eine Provision in Höhe von 1% des Umsatzes aus diesen Transaktionen. Allein im Zeitraum zwischen Anfang Januar 2016 und Mitte des Jahres 2016 sollen Umsätze von mehr als 300 Mio. Euro getätigt worden sein.

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