Weltzins.de: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin hat gemäß § 37 Absatz 4 KWG klargestellt, dass die Betreiber der Internetseite weltzins.de, angeblicher Sitz in Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Die Darstellung auf der Internetseite, es handele sich bei Weltzins.de um eine Marke der Flagstone Investment Management Limited, trifft laut BaFin nicht zu. Darauf weist auch die Britische Finanzaufsicht (FCA, Financial Conduct Authority) auf ihrer Internetseite hin.
Die Weltzins.de nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Anlegern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte der Webseite weltzins.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.
Betroffenen Anlegern, wird dringend empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.
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