GENO Wohnbaugenossenschaft e.G.
Die am 6. November 2002 gegründete Genotech Wohnbaugenossenschaft firmierte zum 15. Januar 2014 um in GENO Wohnbaugenossenschaft eG.. Die Genossenschaft mit Sitz in Ludwigsburg hatte insbesondere das Ziel, ihre Mitglieder mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG ist seit dem 1.08.2018 insolvent. Der ursprüngliche Insolvenzverwalter wurde ausgewechselt, der aktuelle Insolvenzverwalter Scheffler hat im August 2020 nun vermeintliche Ansprüche gegenüber denjenigen Mitgliedern der GENO geltend gemacht, die beim Beitritt eine Stundungsvereinbarung getroffen und nicht den gesamten Betrag für die Geschäftsanteile auf einmal einbezahlt hatten, sondern eine Ratenzahlung in Anspruch genommen hatten. Der Insolvenzverwalter hat den Mitgliedern für die gesamte Restzahlung eine Zahlungsfrist gesetzt und droht für den Fall der Nichtzahlung mit Klageerhebung. Beim Beitritt zur GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. hatten viele Mitglieder den Betrag für die Geschäftsanteile nicht gleich vollständig einbezahlt, sondern eine Stundung vereinbart, wonach der Betrag in Raten abgezahlt werden durfte.
Zudem war es möglich, innerhalb von 12 Wochen nach Abschluss des WohnSparVertrages neben den normalen Sparraten hohe Sonderzahlungen zu leisten; zum Teil leisteten Mitglieder mindestens 25 % der Zeichnungssumme als Sonderzahlungen, da ihnen suggeriert wurde, dass sie so schneller den Traum vom eigenen Heim wahrmachen könnten.
Gegen den Genossenschaftsgründer und zwei weitere frühere Vorstände ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges, Insolvenzverschleppung und Untreue.
Nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, sollten betroffene Mitglieder der GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. dringend anwaltlichen Rat einholen, und nicht leichtfertig dem Aufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters nachkommen. Zudem sollten sie dringend auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Funktionsträger von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Nach Ansicht von Rechtsanwältin Fohrer kommen nicht nur Ansprüche gegen die Hintermänner persönlich in Betracht, sondern auch gegen den Prüfverband, der Ungereimtheiten viel früher hätte feststellen müssen.
Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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