Die UDI Festzins VI hat die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt

Die BAFin hat der UDI Festzins VI, III und VII die Einstellung und Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Das heißt, dass die UDI Gesellschaften den Anlegern die geleisteten Darlehen zurückzahlen müssen. Die Geschäftsführung hat die Anleger aller UDI Festzins inzwischen angeschrieben und einen Vorschlag unterbreitet. Bitte schauen Sie für weitere Informationen auf www.udi-probleme.de

Die UDI Festzins VI hat die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt

Die Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.4.2021 angeordnet. RA MATTIL wurde in den Gläubigerausschuss berufen. Der Gläubigerausschuss wird von dem Insolvenzgericht berufen und hat die Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu kontrollieren und zu beraten, § 69 InsO.. Die Anleger der UDI Festzins Gesellschaften werden ein Schreiben mit weiteren Informationen und Vorschlägen erhalten. Wenden Sie sich an die Kanzlei MATTIL, die bereits UDI Anleger vertritt und Sie zu dem weiteren Vorgehen berät.

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