BGH erklärt Verjährungsverkürzungsklauseln und Haftungsausschluss bzgl. Prospekthaftung für unwirksam
Am 22.09.2015 entschied der BGH, dass pauschale Verjährungsverkürzungsklauseln (ohne Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) und generelle Haftungsausschlussklauseln (die auch die leichte Fahrlässigkeit umfassen) bzgl. Prospekthaftung unzulässig sind.
Contact Person
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
Email: info@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
NEWSTICKER:
E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Diesel-Abgasskandal: Beliebte Volvo-Modelle betroffen? | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rechtsbeschwerde beim BGH gegen Teilmusterentscheidung des BayObLG eingereicht. | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.