BGH erklärt Verjährungsverkürzungsklauseln und Haftungsausschluss bzgl. Prospekthaftung für unwirksam
Am 22.09.2015 entschied der BGH, dass pauschale Verjährungsverkürzungsklauseln (ohne Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) und generelle Haftungsausschlussklauseln (die auch die leichte Fahrlässigkeit umfassen) bzgl. Prospekthaftung unzulässig sind.
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