BGH erklärt Verjährungsverkürzungsklauseln und Haftungsausschluss bzgl. Prospekthaftung für unwirksam

Am 22.09.2015 entschied der BGH, dass pauschale Verjährungsverkürzungsklauseln (ohne Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) und generelle Haftungsausschlussklauseln (die auch die leichte Fahrlässigkeit umfassen) bzgl. Prospekthaftung unzulässig sind.

KanzleiMattil

联系人

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung