Air Berlin: Die Insolvenz schockt die Anleihegläubiger und Aktionäre

Air Berlin hat am gestrigen Tage einen Insolvenzantrag gestellt und zugleich die Eigenverwaltung beantragt.

Während der Flugbetrieb aufrecht erhalten bleibt, werden sich die zahlreichen Anleger wohl mit drastischen Verlusten auseinandersetzen müssen. Air Berlin hat neben den börslich gehandelten Aktien auch Anleihen in Höhe von rd. 1 Mrd. Euro ausgegeben; zu den Anlegern zählen auch zahlreiche Kleinanleger.

Die Bundesregierung hat zwar einen Überbrückungskredit gewährt, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten; Anleihegläubiger und Aktionäre können aber wohl nicht auf vergleichbare Zahlungen hoffen.

In der Vergangenheit ging die Restrukturierung insolventer Unternehmen überwiegend zu Lasten der Anleihegläubiger, die hohe Verluste hinnehmen mussten. Das Nachsehen hatten dann die Kleinanleger. Sowohl Aktionäre, als auch Anleihegläubiger sollten sich schon jetzt organisieren und ihre Interessen bündeln.

Die Kanzlei MATTIL vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsame Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei die Interessen der Gläubiger.

Seit mehr als 20 Jahren vertritt die Kanzlei MATTIL Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

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