Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), alternative Streitbeilegung

VSBG_Kommentar.gifAm 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (kurz: „VSBG“) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution) umgesetzt. Staatliche Gerichtsverfahren ziehen sich oft über Jahre und sind nicht selten mit hohen Kostenrisiken verbunden, zudem belasten sie die Kundenbeziehung unnötig. Ziel des VSBG ist es, Unstimmigkeiten/Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen alternativ zu den staatlichen Gerichtsverfahren zügig und kostengünstig beizulegen.

Zahlreiche Unternehmensverbände haben alternative Streitbeilegungsstellen in Form von Ombudsstellen eingerichtet, auf die nun die Regelungen des VSBG anzuwenden sind. Eine einheitliche Verfahrensordnung für diese Verfahren sieht das Gesetz nicht vor, sodass verschiedene Verbraucherstreitbeilegungsstellen abweichende Verfahrensordnungen mit unterschiedlichen Ablehnungsgründen haben können.

Ab dem 01.02.2017 müssen Unternehmen, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und AGB’s und/oder eine Website unterhalten, über verschiedenen Informationenpflichten informieren. Diese Informationen können auf die Durchsetzung der Ansprüche Einfluss haben.

Die Kanzlei MATTIL hat auch schon vor dem Inkrafttreten des VSBG eine Vielzahl alternativer Streitbeilegungsverfahren erfolgreich durchgeführt.

Bei der Umsetzung sind wir gerne behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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