Private Commercial Office Inc./Ulrich Engler
Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger und hat einen Kollegen in den USA mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt. Die Anleger haben die Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet und den Antrag gestellt, Ulrich Engler die sogenannte Restschuldbefreiung zu versagen. Dies bedeutet, dass unsere Mandanten auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Zugriff auf Herrn Engler nehmen können, wenn später Vermögen auftaucht.
Engler wurde zwischenzeitlich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anleger, die ihr angelegtes Kapital verloren haben, erhalten nun auch noch Post von der Finanzverwaltung.
Die Opfer des Herrn Engler sollten sich baldmöglichst bei der Kanzlei Mattil melden, bevor noch ein weiterer Schaden entsteht.
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