NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.

Ab 1991 warben die vorgenannten Gesellschaften und einige weitere damit zusammenhängende Firmen ahnungslose Anleger zur Geldanlage in Börsengeschäften. Die Kundengelder wurden weder an der Börse noch woanders angelegt, sondern planmäßig unterschlagen. Der Sitz der Gesellschaften war meist in Panama oder an anderen exotischen Orten, um den Anlegern die Rechtsverfolgung zu erschweren bzw. sie zu vereiteln. Das Konzept wurde geplant und gestaltet von vier Hauptverantwortlichen, darunter ein Rechtsanwalt. Gegen die "Viererbande" ergingen im November 1999 strafrechtliche Urteile, mit denen Freiheitsstrafen zwischen 4 1/2 und 6 Jahren verhängt wurden. Einer der Verantwortlichen ist flüchtig, ein weiterer bereits wieder auf freiem Fuß. Trotz eindeutiger Sachlage wehren sich die Verurteilten gegen die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Es ist zu befürchten, dass diese Personen wieder im Kapitalanlagebereich tätig sein werden.

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