Magellan Maritime Services GmbH

Aktuelle Mitteilung vom 30.06.2017 

Der Insolvenzverwalter hat nun berichtet, dass die Firma BUSS bzw. eine Tochtergesellschaft der Firma  BUSS die Container zu einem Kaufpreis in Höhe von 160 bzw. 175 Mio. EURO erwirbt. Der sofort zu zahlende Kaufpreis beträgt 160 Mio. EURO, hinzu kommen weitere 15 Mio. EUR nach Verwertung der Container durch die Firma BUSS. Außerdem sind ca. 20 Mio. EUR Mieten auf dem Konto aufgelaufen, die ebenfalls den Anlegern zustehen.

Der Insolvenzverwalter werde, so hat er angekündigt, noch 100 Mio. EUR in diesem Jahr an die Eigentümer der Container auszahlen, der Rest fließt in die Insolvenzmasse und wird über die Quote an alle Gläubiger verteilt. Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung der Eigentümer für den Verkauf eingeholt, weil die Firma BUSS die Zustimmung einer Mehrheit der Anleger als Voraussetzung für den Verkauf ansieht. 

Zum Vergleich für die Anleger wurde ein Gutachten eingeholt, welche Einnahmen im Falle einer Fortführung der Vermietung zu erwarten wären. Außerdem wurde ein steuerliches Gutachten in Auftrag gegeben, um die steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufes im Vergleich zu einer Fortführung berücksichtigen zu können. 

Wir werden weiter berichten.

Allgemein zu Magellan

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Borchardt hat ein zweites Gutachten eines Universitätsprofessors in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Anleger Eigentümer der Container sind und ihnen bezüglich eines Kaufpreises ein Absonderungsrecht zusteht. Auch die Mieten stehen bis zur Insolvenz den Anlegern zu.

Von Anfang an hat Rechtsanwalt Mattil das zuerst in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei CMS heftig kritisiert und behauptet, dass dieses nicht als Grundlage für einen Umgang mit den Anlegerrechten dienen kan. Der Gläubigerausschuss, dem auch RA Mattil angehört, hat beschlossen, das neue Gutachten zur Grundlage des weiteren Verfahrens zu machen.

Die Kanzlei MATTIL vertritt die Anleger (Käufer der Container) und hat bereits 2 Wochen vor der Insolvenz mit der Gesellschaft Magellan korrespondiert. Neben den Ansprüchen auf die versprochenen Leistungen prüfen wir auch eine Haftung insbesondere der Geschäftsleitung. 

Die Anleger (Investoren) haben Container als sogenanntes Direktinvestment und damit Eigentum erworben. In dem Verwaltungsvertrag mit der Firma Magellan wurde vereinbart, dass mit dem Eigentumserwerb alle Mietrechte übergehen und die Eigentümer, im Falle des Ausfalls der Firma Magellan, die Ansprüche aus dem Mietvertrag unmittelbar selbst wahrnehmen.

Wir empfehlen daher, dass Sie insbesondere neben der Forderungsanmeldung auch Aus- bzw. Absonderungsrechte bzgl. der Container und der Mieteinnahmen beanspruchen. Da der Insolvenzverwalter bislang auch den Rückkaufwert nicht zur Insolvenztabelle anerkennt, sollten erst Recht die aus dem Eigentum an den Containern folgenden Ansprüche umfassend verfolgt werden. Falls Ihnen aus der Investition in Folge der Insolvenz ein Schaden entsteht, werden wir zudem Ansprüche auf Schadensersatz gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen für Sie prüfen.

KanzleiMattil

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Kanzlei Mattil

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