MCE Schiffsportfoliofonds 01 bis 10, MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG

MATTIL  Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der MCE Schiffsportfoliofonds.

Ihre Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


  • MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 07 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG

Die MCE-Gruppe hat mit den MCE-Fonds 01 bis 10 in den Jahren 2008 bis 2013 ca. 200 Millionen € von etwa 6.000 Anlegern eingeworben, die sich zum Teil mehrfach beteiligt haben. Es handelte sich um Dachfonds, die auf dem Zweitmarkt günstige Schiffsbeteiligungen anderer Emissionshäuser erwerben sollten. Es wurde u.a. mit der besonderen Expertise der Fondsinitiatoren, geworben. Ab dem Jahr 2013 gerieten die Fonds in die Krise. Auf Empfehlung der Geschäftsführung zeichneten einige Anleger noch eine Kapitalerhöhung. Ab dem Jahr 2017 forderte die Fondsgeschäftsführung die Anleger auf, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Treuhänderin hatte den Anlegern dabei versprochen, dass die Mittel nur freigegeben würden, wenn die insolvenzfreie Liquidation sichergestellt sei. Die Mittel wurden freigegeben, obwohl die Abwendung der Insolvenz nicht sichergestellt war. Die einzelnen Gesellschaften der MCE-Gruppe firmierten in Alphabet Kapital AG, Alphabet Treuhand GmbH und Alphabet Konzept GmbH um, bevor sie ab Dezember 2018 Insolvenz anmelden mussten. Sämtliche Gesellschaften der MCE-Gruppe sowie alle MCE-Fonds sind insolvent. Die Insolvenzverfahren sind eröffnet.

Nach umfassender Prüfung und Recherche konnte die Kanzlei MATTIl gravierende Prospektfehler feststellen. Darüber bestehen nach Ansicht der Kanzlei MATTIL massive Pflichtverletzungen der Mittelverwendungskontrolleurin / Abschlussprüferin. Diese hätte aufgrund ihrer Verflechtungen zum Fondsinitiator die Anleger über ihre fehlende Neutralität vorab informieren müssen.

Betroffenen Anlegern wird dringend geraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei MATTIL übernimmt die vollständige Vertretung der Anleger in den Insolvenzverfahren der einzelnen Alphabet-Firmen, sowie der MCE-Fonds, die Vertretung der Anleger bei der Abwehr der Ausschüttungsrückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters der Fondsgesellschaften sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mittelverwendungskontrolleurin Certis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Im August 2020 hat Rechtsanwältin Katja Fohrer von MATTIL für über 1.000 Anleger der MCE-Gruppe Klagen vor dem Landgericht Hamburg gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben und zunächst die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens beantragt, um die einzelnen Prospektfehler und die Verantwortlichkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zugleich Mittelverwendungskontrolleurin war, einheitlich vorab in einem KapMuG-Musterverfahren feststellen zu lassen.

Seit Januar 2021 fordern die Insolvenzverwalter der verschiedenen MCE-Fonds von der Anlegern Ausschüttungen zurück mit der Argumentation, es habe sich um keine erwirtschaftete Rendite, sondern um Einlagenrückgewähr gehandelt. Nach Ansicht der Kanzlei MATTIL sind diese Ausschüttungsrückforderungsansprüche unberechtigt, betroffene Anleger sollten sich hiergegen zur Wehr setzen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Achtung: Geschädigte Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen, um noch rechtzeitig vor Verjährungseintritt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die absolute Verjährung beträgt zehn Jahre taggenau ab dem jeweiligen Zeichnungszeitpunkt. Da die Fonds MCE 07 und 08 in 2011 und die Fonds MCE 09 und 10 ab 2012 vertrieben wurden, ist höchste Eile geboten! Die Ansprüche verjähren taggenau 10 Jahre ab dem jeweiligen Fondsbeitritt (=Unterschriftsdatum des Anlegers auf dem Zeichnungsschein!). Nach Eintritt der absoluten Verjährung können keinerlei Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden!!

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