Griechenland Anleihen

Hier sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden - erfolgte der Kauf vor Erkennbarkeit der Griechenland-Krise (vor Oktober 2009) oder danach, ging dem Erwerb eine Anlageberatung voraus oder erfolgte der Kauf aus Eigeninitiative des Anlegers; es kommen verschiedene Anspruchsgegner und diverse Anspruchsgrundlagen in Betracht.

So dürfte der Zwangsumtausch rechtlich nicht haltbar sein; die den Anleihen in rechtlicher Hinsicht zugrundeliegenden Anleihebedingungen stellen private vertragliche Vereinbarungen dar, die nicht per Gesetz zu Lasten der einen Partei geändert werden können. Zudem dürfte das "Schuldenschnittgesetz" Griechenlands nicht mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein. Für all dies ist der griechische Staat haftbar zu machen. Auch die Europäische Zentralbank steht in der Verantwortung, da sie sich einen gravierenden Vorteil vor den privaten Investoren verschafft hat. Daneben stehen Ansprüche aus Schadensersatz wegen Falschberatung im Rahmen von Anlageberatung und -vermittlung im Raum.

Es lohnt sich für jeden Anleger, seine Ansprüche durch eine Fachkanzlei für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

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