München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II

Die München-Fonds II KG und ihre Initiatorin Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung, Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs-KG sammelten ab 2005 Anlegergelder zur Investition in verschiedene Immobilienprojekte in München sowie im Münchner Umland ein. Die Investitionsdauer sollte für einen Fonds, der in Immobilien investiert, ungewöhnlich kurz, nämlich maximal 42 Monate sein. Aufgrund Liquiditätsengpässen konnte das Anlagekapital nicht, wie geplant, nach spätestens 42 Monaten zurückgezahlt werden, weshalb die Initiatorin Infraplan Betriebs KG bzw. deren Geschäftsführer Bernd Schumacher den Anlegern anbot, die Fondsanteile zu kaufen. Bei der Kaufvereinbarung gab es eine „Variante A“ und eine „Variante B“, nach der der Kaufpreis entweder sofort (Variante A), oder am 15.01.2011 (Variante B) zzgl. Zinsen zu zahlen war. Lediglich diejenigen Anleger, die die Kaufvereinbarung Variante A annahmen, erhielten eine Kaufpreiszahlung, diejenigen Anleger, die die Kaufvereinbarung Variante B unterzeichneten, erhielten keine Zahlung, da sich Anfang 2011 bereits die Insolvenz der Fondsgesellschaft abzeichnete. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der München-Fonds KG II wurde am 29.09.2011 eröffnet, dasjenige über das Vermögen der Initiatorin Infraplan Betriebs-KG am 01.06.2011.

Der Insolvenzverwalter der Infraplan Betriebs-KG klagt nun gegen die Anleger, die die Kaufvereinbarung der Variante A abgeschlossen haben, auf Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger im Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter und sieht hier insbesondere bereits keinen Anfechtungsgrund für den Insolvenzverwalter.

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