Victory

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im März 2008 Anklage gegen den Fondsinitiator und ehemaligen Vorstand der Victory Media  AG erhoben. Ihm wird Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hatte bereits im Oktober 2005 Strafanzeige wegen der offenkundigen Unregelmäßigkeiten erstattet. Im Sommer 2007 saß der Initiator über mehrere Monate in Untersuchungshaft. Über das Vermögen der Victory Media AG als Dachgesellschaft der insgesamt 24 Victory-Media Fonds war im Januar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Gesellschaften wegen der Turbulenzen in dem Unternehmens-Verbund ihre Posten niedergelegt, die daraufhin mit Familienmitgliedern des Initiators besetzt wurden. Ebenso gerieten  weitere Victory-Firmen in die Insolvenz. In den Prospekten der Fondsgesellschaften war massiv mit Sicherheiten in Form von Vorabverträgen und/oder Distributionsgarantien geworben worden. Diese waren insgesamt nie in der prospektierten Höhe werthaltig vorhanden. Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millennium I + II zeigte sich seit Längerem, dass der Fondsinitiator mit ausländischen Partnern ein Firmengeflecht aufgebaut hatte, in dem man sich anscheinend großzügig Vertriebsprovisionen zuschanzte.

Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzerin" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen (mittlerweile Kanalinseln) ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden. Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der Victory-Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche Victory-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Die Betriebsprüfung bei den Fonds dauert schon seit Jahren an. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft sollen die eingesammelten Anlegergelder nicht in vollem Umfang in die Produktionen geflossen und falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht worden sein. Steuernachzahlungen für die Anleger wegen unberechtigt erhaltener Verlustzuweisungen sind zu befürchten. Für die Fonds 2-6 hatte das Betriebsstättenfinanzamt Kaufbeuren schon vor einiger Zeit die steuerlichen Vorteile aberkannt, nachdem im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt wurde, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht voll erfüllt worden waren. Im Februar 2008 wurden auch die Anleger der Fonds 5, 6, 8 und 9 von der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert, die mangels entsprechender tatsächlicher Einnahmen unberechtigterweise ausgezahlt worden waren. Auch die Ausschüttungen des Fonds 21 sollen größtenteils aus Einnahmen anderer Fonds stammen, so dass hier mit einer Rückerstattung gerechnet werden muss. Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig. In die insgesamt 24 Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von ca. 350 Millionen EURO haben  etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. (Vgl. zum Erfolg der Kanzlei Mattil & Kollegen auch vor dem BGH zum Filmfonds Vif 3. KG: „Hoffnung für geschädigte Filmfondsanleger - Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet BGH-Urteil: BGH hebt Münchner Rechtsprechung auf und sieht Verkaufsprospekt als falsch an“.)

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

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