BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG

Die Filmfondsbeteiligung  an der BAF KG  wurde  Anlegern von der Dresdner Bank AG im Jahre 1999 und 2000 als abgesicherte Anlage verkauft. Als Absicherung smechanismus  sollte u.a. eine Erlösausfallversicherung  dienen. Der Filmfonds läuft zum 30.06.2009 aus, die Anleger können kaum mehr mit Ausschüttungen rechnen. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen ist der Verkaufsprospekt fehlerhaft, da das Verlustrisiko  v.a. im worst-case-Szenario unzutreffend dargestellt ist ; es fehlt ein Hinweis auf ein Totalverlustrisiko. Hierauf hätten  die  Anleger von der Dresdner Bank hingewiesen werden müssen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte in einem ähnlichen Filmfonds (Vif Dritte KG) vor dem Bundesgerichtshof am 14.06.2007 (III ZR 300/05) ein für zahlreiche Anleger bedeutendes Urteil erstreiten, wonach ein Verkaufsprospekt fehlerhaft ist, wenn das Verlustrisiko, insbesondere im worst-case Szenario, falsch dargestellt wird. Dieses Urteil ist nach Auffassung der Kanzlei Mattil & Kollegen auf den Prospekt der BAF KG übertragbar.  Es besteht die Möglichkeit, die beratende Bank (Dresdner Bank AG) aus Falschberatung zu verklagen, wenn dem Anleger die Beteiligung mit unzutreffenden Angaben über das Verlustrisiko verkauft wurde. Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt daher  dringend , durch einen Rechtsanwalt die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, überprüfen zu lassen. Verjährung dürfte nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen bislang noch nicht eingetreten sein.

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