Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG

Die Genossenschaft Grundwerte eG befindet sich derzeit in Abwicklung, weil die BaFin mit Bescheid vom 23.07.2018 die Abwicklung angeordnet hat, weil die Grundwerte eG das unerlaubte Investmentgeschäft betreibt.

Die Mitglieder wurden zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 1.12.2020 eingeladen, in der ein Beschluss über die Auflösung der Genossenschaft herbeigeführt werden soll.

Trotz Corona-Pandemie haben weder der Vorstand noch der Prüfverband dafür gesorgt, dass es den Mitgliedern ermöglicht wird, über Ton- und Bildübertragung an der Versammlung teilzunehmen. Offenbar sollen unangenehme Fragen umgangen werden. MATTIL Rechtsanwälte haben den Vorstand und den Prüfverband aufgefordert, die Teilnahme über Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen, da andernfalls die Beschlüsse anfechtbar seien. Laut „Corona-Gesetz“ war ausdrücklich das Genossenschaftsrecht insoweit ergänzt worden.

Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, die ihre Genossenschaftsmitgliedschaft bereits gekündigt haben, mussten erfahren, dass das ihnen zustehende Auseinandersetzungsguthaben Null beträgt (laut Jahresabschluss 2017 war der Bilanzverlust zum 31.12.2017 nicht durch die Geschäftsguthaben gedeckt, der Bilanzverlust aus dem Jahresabschluss 2017 soll über 17 Mio. € betragen haben. Dies wird als Grund dafür genannt, weshalb kündigende Anleger keinerlei Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt bekommen).

Anleger konnten sich mit 144 monatlichen Sparbeiträgen von 40 € bzw. 50 € als Mitglied an dieser Wohnungsgenossenschaft beteiligen, und haben somit über 12 Jahre hinweg 5.760,- € bzw. 7.200,- € als Beteiligungssumme einbezahlt. Anleger, die bereits 2012 gekündigt haben, und deren Kündigung gem. der Satzung erst 5 Jahre später, somit zum 31.12.2017 wirksam wurde, warten nun jedoch vergeblich auf die Auszahlung dieses Auseinandersetzungsguthabens.
Unsere Kanzlei vertritt Genossenschaftsmitglieder, wir machen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend. Hierzu zählen neben der Genossenschaft selbst auch deren Hintermänner, aber auch gegen den Prüfungsverband kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. 

Betroffene Sparer sollten sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um auch ihre Schadensersatzansprüche weiterzuverfolgen und den Verlust ihres Einzahlungsbetrages nicht in Kauf nehmen zu müssen. 

Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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