Reithinger Bank/DBVI

Die BaFin hat der Privatbank Reithinger bis auf weiteres verboten, an Unternehmen und Personen, die der Thannhuber Gruppe angehören oder dieser nahe stehen, Kredite zu gewähren oder Sicherheiten freizugeben. Nach Ansicht der BaFin bestehen gravierende Mängel in der Geschäftsführung und der Organisation des Kreditinstituts.

Die DBVI AG hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von fast 30 Mio. Euro ausgegeben. Mehr als die Hälfte des Eigenkapitals der DBVI AG sind verloren, das Unternehmen hat einen Bilanzverlust in Höhe von 68 Mio. Euro zu verzeichnen.
Das System Reithinger Bank/DBVI AG erinnert an die in der Insolvenz befindliche BFI AG in Dresden. Auch deren Gründer hatte über 60.000 Sparer angelockt und von der BFI Bank AG finanzierte Immobilienfonds aufgelegt. Außerdem konnten die Bankkunden Aktien an der BFI Bank AG erwerben. Der Kanzlei Mattil & Kollegen ist es in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Kleuser gelungen, das Immobilienvermögen des BFI-Bank-Gründers ausfindig zu machen und mit Arresten zu pfänden.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Privatbank Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung. Das Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit einer Wohnungsbaugenossenschaft, die, um die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, "trickste". Laut einem Bericht des Handelsblatts sollen Konten für die Anleger eingerichtet und diese mit Geld der Genossenschaft aufgestockt worden sein, damit die Anleger die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllen. Die Eigenheimzulage sei aber der Genossenschaft zugeflossen, die sich die staatliche Förderung von Ihren Kunden hat abtreten lassen.

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