MCE-Schiffsportfoliofonds: dringender Handlungsbedarf für Anleger!!

MCE setzt Anleger massiv unter Druck und verlangt Ausschüttungen zurück

Rechtliche Möglichkeiten für Anleger zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Mit aktuellen Schreiben setzt die Fondsgeschäftsführung die MCE-Anleger massiv unter Druck: die Fonds sollen vorzeitig aufgelöst werden, da sonst Insolvenz angemeldet werden müsse. Die Anleger sollen außerdem erhaltene Ausschüttungen (bei MCE 05 z.B. 8 %) zurückzahlen, da sonst die Rückforderung sämtlicher erhaltener Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter drohe. Es wird von MCE behauptet, die jetzige Einzahlung sei für den Anleger die bessere Lösung. Die Anleger werden von MCE hierzu mit nach unserer Ansicht unvollständigen und fehlerhaften Behauptungen massiv unter Druck gesetzt, um sie zur Ausschüttungsrückzahlung zu bewegen. Dagegen sollten sich die Anleger dringend zur Wehr setzen. Es besteht daher erheblicher rechtlicher Beratungsbedarf für MCE-Anleger! Betroffen hiervon sind alle MCE-Fonds!  

Außerdem sollten sich die Anleger nicht mit dem Verlust ihres eingesetzten Geldes abfinden. Jeder Anleger hat hier die Möglichkeit, eigene Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sein eingesetztes Geld zurückzufordern: die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt bereits einige Hundert Anleger sämtlicher MCE-Schiffsportfoliofonds (Fonds MCE 01, 02, 04, 05, 07, 08, 09, 10). Wir haben die Prospekte bereits einer umfangreichen Prüfung unterzogen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die MCE-Prospekte zahlreiche gravierende Fehler aufweisen. Initiatoren, Gründungsgesellschafter und Treuhänder haften den Anlegern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Prospektfehlern auf Schadensersatz. Bei Pflichtverletzungen des Mittelverwendungskontrolleurs ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet, und auch die laufende Geschäftsführung ist bei Pflichtverletzungen haftbar.

Betroffenen Anlegern bieten wir die Möglichkeit, über unsere Kanzlei gemeinschaftlich gegen die eigentlichen Verantwortlichen der Misere vorzugehen. Die Schadensersatzansprüche der Anleger können gebündelt und gemeinsam im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) besser und kostengünstiger durchgesetzt werden, als dies bei einem Vorgehen im Alleingang der Fall wäre. In einem solchen Musterverfahren können zunächst Prospektfehler flächendeckend einheitlich für alle Anleger des Fonds festgestellt werden. Hier gelten einige verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten. Unsere Kanzlei verfügt in der Führung von Kapitalanlegermusterverfahren über eine besondere Expertise, über die nur sehr wenige Kanzleien verfügen: das erste Kapitalanlegermusterverfahren bei geschlossenen Fonds, bei dem ein Prospektfehler zugunsten tausender Anleger flächendeckend im Jahre 2011 festgestellt wurde, wurde von Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Kanzlei Mattil & Kollegen geführt und gewonnen. Rechtsanwältin Katja Fohrer wurde zum KapMuG auch als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört, als das Gesetz im Jahre 2012 neu gefasst wurde. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter

Profil Katja Fohrer

Interessierte MCE-Anleger der Fonds MCE 01, 02, 04, 05, 07, 08, 09, 10 können sich mit dem Kontaktbogen unverbindlich an unsere Kanzlei wenden und sich zunächst bei uns unverbindlich registrieren lassen. Wir werden diesen dann gerne kostenfrei weitere Informationen zukommen lassen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.

  • Betroffen sind folgende MCE Schiffsportfoliofonds (MCE Schiffskapital AG):
  • MCE Sternenflotte 05
  • MCE Sternenflotte Flex 07
  • MCE Sternenflotte Flex 09
  • MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2
  • MCE 02 Zweitmarktportfolio
  • MCE 04 Sternenflotte IC 3
  • MCE 05 Sternenflotte
  • MCE 07 Sternenflotte Flex
  • MCE 08 Sternenflotte IC 4
  • MCE 09 Sternenflotte Flex
  • MCE 10 Sternenflotte Flex IC 5
KanzleiMattil

联系人

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


Sind Sie von diesem Fall betroffen?



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