Marktmissbrauchs-Richtlinie

Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch).

Diese Richtlinie schützt die Integrität der europäischen Finanzmärkte gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.

a) Text der Richtlinie

b) Ändernde Rechtsakte

  • Richtlinie 2004/72/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten 12.10.2004

c) Verwandte Rechtsakte

  • Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
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