Marktmissbrauchs-Richtlinie
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch).
Diese Richtlinie schützt die Integrität der europäischen Finanzmärkte gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.
a) Text der Richtlinie
b) Ändernde Rechtsakte
- Richtlinie 2004/72/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten 12.10.2004
c) Verwandte Rechtsakte
- Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Ansprechpartner
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Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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